Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pannen-Servicevertrag: Mit Unterfertigung der Anmeldung zum Sea-Help Pannenservice
und Einlangen des Formulars bei Sea-Help gelten nachstehende Bestimmungen des Pannen-
Servicevertrages als vereinbart (Vertragsabschluss). Alle Vertragspartner – kurz Mitglieder –
der Sea-Help GmbH – kurz Sea-Help – die das jeweilige Jahresentgelt fristgerecht bezahlt
haben, sind unter Vorweis ihres Pannenpasses berechtigt, die Pannen-Service-
Vertragsleistungen kostenfrei bzw soweit diese über die Pannen-Servicevertragsleistungen
hinausgehen, diese vom jeweiligen von Sea-Help beigezogenen Pannen-Servicepartner zu
beanspruchen. Pannen-Servicevertragsleistungen (Oktober – April 8.00 – 16.00 Uhr, die
übrigen Monaten 24 Stunden) sind:

Hilfestellung: Bei Anforderung durch ein Mitglied wird ein Einsatzboot entsendet, wobei sich
das SeaHelp-Einsatzgebiet auf alle Gewässer (siehe Einsatzgebiete) ausgenommen die Gewässer innerhalb der
Marinas und Häfen erstreckt. Der Pannen-Servicepartner ist bemüht innerhalb von 2 Stunden
am Einsatzort einzulangen. Pannen-Service-Vertragsleistung ist die kostenlose Hilfeleistung
(Abschleppen,...) innerhalb des Heimatgebietes sofern sich das Mitglied mit seinem Schiff innerhalb seiner AOR
(Heimatgebiet) befindet und ein verhältnismäßiger Bedarf besteht (siehe alternative
Hilfestellungen). Über die Pannen-Servicevertragsleistung hinaus hat das Mitglied die
Möglichkeit zeit-, entfernungs-und kostenabhängig den Abschleppdienst in Anspruch zu
nehmen. Das Schiff des Mitglieds wird sodann in den nächstgelegenen Hafen geschleppt;
sollte in diesem eine Reparatur nicht möglich sein, wird das Schiff in den Heimathafen
geschleppt (Marina-Marina innerhalb der Heimat AOR € 1,75).
Befindet sich das Mitglied mit seinem Schiff außerhalb seiner AOR, wird das Schiff im
Rahmen des Pannen-Servicevertrages (kostenlos) zum nächstgelegenen und für die Reparatur geeigneten
Hafen bzw zur Werkstätte geschleppt. Wünscht das Mitglied ein Abschleppen in den
Heimathafen, so ist die Leistung des Pannen-Servicepartners bis zur Grenze der eigenen AOR
(Heimatgebiet) kostenpflichtig (Marina-Marina ausserhalb der Heimat AOR € 3,50, pro Meter Bootslänge und Meile) und innerhalb der
AOR-Heimatgebiet (Marina-Marina innerhalb der Heimat AOR € 1,75 pro Meter Bootslänge und Meile).
Ein Weiterschleppen zum Heimathafen erfolgt im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten entgeltlich.

Alternative Hilfestellung: Sollte laut Einschätzung des Käptns des Pannen-Servicepartners
möglich sein, anstatt der Abschleppdienstleistung durch Starthilfe, Treibstoffservice ein
Freimachen von Leinen (ohne Tauch) oder sonstige Vor-Ort-Hilfestellungen das Schiff
wieder gebrauchsfähig zu machen und damit Pannenhilfe vor Ort zu leisten, sind diese
Arbeitsleistungen ebenfalls kostenfrei. Material (Ersatzteile, Treibstoff, ..), Taucheinsatz oder
sonstige spezielle Leistungen sind vom Mitglied gegenüber dem Pannen-Servicepartner
gesondert zu erstatten (laut Preisliste für Sea-Help-Mitglieder).

Freischleppen bei Grundberührung: Das Freischleppen bei leichter Grundberührung ist
kostenfrei. Unter leichter Grundberührung versteht man, wenn das Schiff nicht mehr als 10
cm als üblich aus dem Wasser herausragt und nach dem Freischleppen wieder fahrtüchtig ist.
Alle anderen Fälle der Grundberührung fallen unter Bergungen und sind vom Pannen-
Servicevertrag nicht umfasst (siehe Bergungen).

Bergungen: Bergungen sind keine kostenfreien Pannen-Servicevertragsleistungen. Je nach
Schwere der Situation richtet sich das Entgelt nach Anfrage. Vorbehalt in Notfallssituation.
Die Sea-Help Pannen-Serviceleistungen sind keine Notfallsleistungen. Sea-Help behält sich
vor, die Einsätze nach Dringlichkeit zu erledigen. In Notfallssituationen, insbesondere bei
drohender oder erfolgter Verletzung von Personen ist der Skipper des Schiffes des Mitgliedes
jedenfalls verpflichtet, selbst die Küstenwache zu alarmieren. Diese Verpflichtung kann nicht
auf Sea-Help abgewälzt werden.

Mitgliederpriorität: Einsätze für Mitglieder haben Vorrang gegenüber Einsätzen für
Nichtmitglieder.

Schlechtwetter: Sea-Help behält sich vor, bei extremen Wetterverhältnissen (27 Knoten
Windstärke und einem Seegang von 5) den Einsatz nicht durchzuführen, zeitlich verzögert
durchzuführen oder stattdessen die Küstenwache zu alarmieren.
Ab einer Windstärke von mehr als 27 Knoten wird die Hilfeleistung kostenpflichtig als Bergung
abgerechnet wenn der Totalverlust der Yacht droht.

Einsatz eines zweiten Bootes: Sollte der Einsatz eines zweiten Einsatzbootes aufgrund der
Schwere der Situation notwendig sein, so ist der Einsatz durch ein zweites Einsatz-Boot laut
Preisliste kostenpflichtig.

Wiederkehrende Defekte gleicher Ursache: Innerhalb einer Vertragsperiode (ein Jahr ab
Vertragsbeginn) werden wiederkehrende Defekte (defekte Batterien, Starthilfe, …) lediglich 3
mal kostenfrei behoben.

Verantwortung: Sea-Help übernimmt keinerlei Verantwortung und Haftung für das Schiff
und Personen, es muss sich zum Zeitpunkt des Einsatzes eine verantwortliche Person
(Skipper, Crewmitglied) an Bord befinden.

Änderungen am Mitgliedsschiff: Das Mitglied hat Sea-Help unverzüglich alle Änderungen
am Schiff zu melden.

Wirksamkeit des Pannen-Servicevertrages: Die Leistungen aus dem Pannen-Servicevertrag
können nach Eingang des jeweiligen Jahresentgeltes in Anspruch
genommen werden. Der Vertragsabschluss während oder 24 Stunden vor Durchführung eines
Nicht-Mitglieds-Einsatzes berechtigt nicht zur kostenfreien Inanspruchnahme der Partner-
Servicevertragsleistungen.

Vertragsdauer/-recht: Der Pannen-Servicevertrag gilt jeweils auf die Dauer eines Jahres ab
Vertragsabschluss und verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern das
Vertragsverhältnis nicht 60 Tage vor Ablauf schriftlich von einem Vertragsteil aufgekündigt
wird. Für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird ausschließliche Zuständigkeit
des Landesgericht Wels vereinbart.

Heimatgebiet (AOR): Die AOR (Heimatgebiet) bezieht sich immer auf den
Heimatliegeplatz.


nach oben

 
    
Deutsch
English
Italy
Croatia
Czech
Spain
Slovenia
Hungary
Slovakia
Poland
Russia